Bauwerksbuch360°
WartelisteWien

So sah ein Bauwerksbuch bisher aus.So sieht es jetzt aus.

Bauwerksbuch, mit System.

Statt Word-Vorlagen, Excel-Mängellisten und E-Mail-Anhängen ein durchgängiger §128a-Ablauf: von der komponentenweisen Erfassung bis zum MA37-tauglichen PDF.

Vorher
Dateiformate
DOCX ·XLSX ·PDF ·ZIP ·JPG
Geräte
Smartphone ·Tablet ·PC ·E-Mail
Bauwerksbuch 360
1 Werkzeug
Bauteile ·Befund ·PDF
1 Wahrheit
EU-Cloud ·synchron
Drei Werkzeuge

Erfassen. Planen. Exportieren.

Drei Werkzeuge für den Weg vom Bauteil bis zum prüffähigen Bauwerksbuch.

01 · Komponenten erfassen

Gebäude strukturiert erfassen.

Alle relevanten Gebäudedaten vor Ort erfassen und direkt eintragen: Bauteile, Zustand, Fotos, Befunde. Pflichtfelder führen Schritt für Schritt durch, nichts geht auf dem Weg zurück ins Büro verloren.

02 · Prüfplan

Prüfkonzept strukturiert erstellen.

Zustand pro Bauteil mit Pflichtfeldern und Intervallen nach Anhang A. Vollständigkeitsprüfung und Plausibilitätshinweise, bevor etwas fehlt. ÖNORM B 1300 und §128a in einem Plan, Fristen im Überblick.

03 · Export

Exportieren und übergeben.

MA37-taugliches PDF mit allen Pflichtinhalten nach §128a Abs. 4. Die Hausverwaltung erhält Plattformzugang und sieht Bauteile, Fristen und Mängel im System, ohne im PDF nachzuschlagen.

Vier Unterschiede

So ändert sich die Arbeit, wenn §128a im Werkzeug verankert ist.

An vier Arbeitsschritten im Vergleich: bisherige Praxis und die Variante mit Bauwerksbuch 360.

  1. 01
    Erfassung
    Vorher
    Word-Vorlage und Papier

    Vor der Begehung ausgedruckt, vor Ort notiert, danach in Word nachgetippt. Versionen und Zuständigkeiten sind schwer nachvollziehbar.

    Nachher
    Komponenten erfassen

    Bauteil für Bauteil im Browser. Fotos direkt vor Ort, Zustand A bis D per Klick, Prüfintervall automatisch nach Anhang A 2014.

  2. 02
    Bewertung
    Vorher
    Excel ohne einheitliche Logik

    Prioritäten manuell gesetzt, ohne klare Anbindung an ÖNORM B 1300. Sortierung und Abstimmung per E-Mail, Versionskonflikte inhaltlich wie formal.

    Nachher
    Zustand A bis D nach §128a

    Zustandsbewertung als Pflichtfeld bei der Erfassung. Im Prüfplan sortiert nach Risiko, Norm und Frist.

  3. 03
    Export
    Vorher
    PDF aus mehreren Quellen

    Deckblatt aus Word, Planunterlagen aus CAD, Befunde aus Excel. Pflichtangaben fehlen oder sind uneinheitlich; die MA37 weist zurück.

    Nachher
    Ein PDF für die MA37

    Pflichtinhalte gemäß §128a Abs. 4 in einem Dokument: Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Bauteilkapitel, Prüfplan, Mängelverzeichnis, Befugnisnummer, Unterschrift.

  4. 04
    Fortführung
    Vorher
    Mängelverlauf in Tabellen

    Offene und behobene Mängel über Jahre in getrennten Dateien. Historie und Wiederkehr lassen sich nur mit manuellem Abgleich rekonstruieren.

    Nachher
    Mängelhistorie pro Bauteil

    Jede Erfassung bleibt am Bauteil verbunden. Verlauf, Behebungsstand und Fotoanlagen in einer durchgängigen Akte.

Warteliste

An Ihre Bedürfnisse angepasst.

Das Werkzeug ist einsatzbereit. Wer auf die Warteliste kommt, testet mit echten Bauwerksbüchern. Ihr Feedback bestimmt, was als Nächstes verbessert wird.

  • 01Kostenfrei

    Volle Nutzung als Wartelisten-Teilnehmer. Keine Begrenzung bei Gebäuden, Prüfungen oder PDF-Exporten.

  • 02Onboarding

    Persönliches Einführungsgespräch. Rückfragen direkt beim Team.

  • 03Mitgestaltung

    Ihr Feedback fließt in die Priorisierung kommender Funktionen ein. Entwicklung in Abstimmung mit der Praxis.

  • 04Konditionen

    Bevorzugte Konditionen nach Markteinführung als Dank für frühe Mitwirkung. Die Teilnahme an der Warteliste ist unverbindlich.

Berufsgruppe

Mit dem Absenden willigen Sie ein, dass wir Ihre Angaben für die Warteliste verarbeiten und Sie zwecks Onboarding kontaktieren. Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Fragen, die Ersteller zuerst stellen.

Sieben Antworten zu Kosten, rechtlicher Einordnung, Datenhoheit und Plattform-Abdeckung.

Ist die Nutzung kostenfrei?
Für Teilnehmer der Warteliste ist die Nutzung kostenfrei. Keine Kreditkarte, keine Begrenzung bei Gebäuden, Prüfungen oder Funktionen. Nach Markteinführung erhalten frühe Mitwirkende bevorzugte Konditionen.
Wie ist die rechtliche Verantwortung geregelt?
Bauwerksbuch 360 ist ein Werkzeug. Die fachliche Verantwortung für gesetzeskonforme Bauwerksbücher liegt bei der erstellenden befugten Person nach §128a (Ziviltechniker:in, gerichtlich beeidete:r Sachverständige:r, Baumeister:in). Die Plattform bildet Pflichtinhalte strukturiert ab; die fachliche Bewertung verbleibt bei Ihnen.
Welche Normen werden unterstützt?
§128a Wiener Bauordnung als Hauptpfad, mit Anhang A 2014 und den Erläuterungen 2025 im Datenmodell. ÖNORM B 1300 (Sichtprüfungen Wohngebäude) als paralleler Pfad. Beide Normen lassen sich im selben Prüfplan kombinieren. Fälligkeiten je Norm sind im Prüfplan getrennt sichtbar.
Wie lange dauert die Einarbeitung?
Ein persönliches Einführungsgespräch per Bildschirmfreigabe. Danach lassen sich erste Bauteile anlegen. Erste Bauwerksbücher entstehen für Wartelisten-Teilnehmer typischerweise innerhalb der ersten Woche.
Wo liegen meine Daten?
In einer EU-Cloud gehostet. Ihre Daten verlassen die EU nicht. Verschlüsselte Übertragung, mandantenspezifischer Zugriffsschutz pro Organisation, DSGVO-konform.
Wie komme ich an meine Daten, wenn ich die Plattform verlasse?
Excel-Export aller Rohdaten (Gebäude, Bauteile, Mängel, Prüfungen, Dokumentenverweise) jederzeit verfügbar, auch nach Ausstieg von der Plattform. PDF-Exporte erstellter Bauwerksbücher bleiben mindestens 30 Tage nach Kontoschließung abrufbar. Export ohne Zusatzgebühr.
Werden Bestandsgebäude (vor 1919, 1919–1945) genauso unterstützt wie Neubauten?
Ja. Anhand des Baujahrs erkennt der Gebäude-Wizard die Einordnung (Neubau, Altbau vor 1919, Bestand 1919–1945, Bestand nach 1945) und setzt die Registrierungsfristen (vor 1919: 31.12.2027, 1919–1945: 31.12.2030) sowie passende Prüfintervalle nach Anhang A automatisch.